METHODEN

 Formel der ewigen Rente

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Beim Ertragswertverfahren nach Maßgabe der Formel der ewigen Rente ist Substitut für den (unbekannten) Wert des Bewertungsobjektes der stichtagsnahe Preis für eine Staatsanleihe mit gleichhohem Eigentümernutzen. Entscheidend ist, daß sowohl der Zähler- als auch der Nennerwert des Vergleichsobjetes "Staatsanleihe" strikt gegenwartsbezogen abgeleitet bzw. bezüglich des Bewertungsobjektes gegenwartsbezogen berechnet wurden.

Zutreffend dominiert in der Praxis das Letztjahres-Ergebnis, welches zur Erreichung von möglichst hoher Ähnlichkeit und Korrelation zu adjustieren ist. Fast alle auf Vergleichsorientierung basierten, in der Bewertungspraxis verwendeten oder thematisierten Substitute sind ähnlicher.

Nur in seltenen Fällen wird für einen Investor das Eigentum an einer Staatsleihe ein Ersatz für Unternehmereigentum darstellen; dann aber bietet nicht eine Unternehmensbewertung, sondern eine Investitionsrechnung, z.B. auf DCF-Basis, den höheren Informationsnutzen für den Investor.