METHODEN

 Liquidationswertverfahren

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Das Liquidationswertverfahren leitet den Wert aus künftigen Veräußerungspreisen für die Gesamtheit aller Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten und durch die Veräußerung entstehenden Kosten. Das Unternehmen wird hierbei nicht mehr "going concern" bewertet.

Es ist durchaus diskussionswürdig, dieses Verfahren generell nicht zu den Unternehmensbewertungsverfahren zu rechnen, es sei denn, man würde den Liquidationswert als "break-up-Value" interpretieren, also als den Gesamtbetrag von in sich geschlossenen Unternehmensteilen, die jeweils separat am Markt veräußert werden.

Wird z.B. ein (ertragsschwaches oder ertragsloses) Unternehmen nach dem Bewertungsstichtag im Rahmen des Zugewinnausgleiches tatsächlich fortgeführt, so verbietet sich der Ansatz eines Liquidationswertes, vielmehr es muß hinterfragt werden, ob der gewählte Bewertungsansatz fehlerbehaftet ist (so zutreffend auch die BGH-Entscheidungen v. 17.1.1973 und 1.7.1982, jeweils veröffentlicht im HdUBew, Teil 4).