METHODEN

 Phasenmethode

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Bei Phasenorientierung im Rahmen nutzenorientierter Bewertungsverfahren erfolgt eine Barwertermittlung mittels Diskontierung künftiger Überschußströme oder genauer: von Erwartungsgrößen zum Bewertungsstichtag (Planüberschuß-Schätzung). Vor Erlass des Standard IDW S 1 (Juni 2000) des Instituts der Wirtschaftsprüfer wurden meist drei Phasen "gerechnet". Seit Ende der 90-er Jahre werden zwei Phasen angenommen, wobei in der 2. Phase die Restwertermittlung üblicherweise auf der Basis der Formel der ewigen Rente erfolgt. Dieser Restwert dominiert häufig mit über 80 % das spätere Ergebnis.

Bei Zukunftsorientierung müssen sowohl die Zählerwerte, als auch die Nennerwerte gleichnamig sein, d.h. zukunftsbezogen abgeleitet sein; dies ist besonders wichtig in Ländern mit hohen Inflationsraten.

Eine Branchenbezogenheit unterbleibt regelmäßig. Es gibt überdies selbst bei Übernahme des Kapitalwertkalküls in die Unternehmensbewerung nur wenig Investoren, die zwischen dem Erwerb eines Unternehmens und einer Staatsanleihe schwanken. Selbst unter Zugrundelegung des Kapitalwertkalküls ist die alternative Anlage in eine Staatsanleihe unrealistisch.

Letztlich ist zu konstatieren, dass Prognosebeträge im Rahmen einer zukunftsorientierten Phasenrechnung immer spekulativ sind: die Zukunft ist stets unsicher. Aus einer Prognoserechnung für Unternehmensbewertungszwecke sind allenfalls Zufallstreffer zu erwarten. Im Ergebnis sind daher alle phasenorientierten Unternehmenswertermittlungen betriebswirtschaftlich strikt abzulehnen; sie taugen ausschließlich etwas als Entscheidungsgrundlage für einen Investor, dessen Vorstellungen und Annahmen in derartigen Berechnungen einfließen.