METHODEN

 Substanzwertverfahren

ZURÜCK

Bezüglich der Auswahl des Bewertungsverfahrens richtet sich der Bewerter nach der Dominanz eines Bewertungsverfahrens für die konkrete Aufgabenstellung; dies könnte z.B. das Substanzwertverfahren für die Bewertung eines soeben errichteten Unternehmens oder für die Wertrelation bei Fusionen von kleineren Unternehmen darstellen.

Beim Substanzwertverfahren ist Vergleichsobjekt die Gesamtheit der (adjustierten) Preise aller Einzelwirtschaftsgüter des Bewertungsobjektes. Als jeweilige Preisbasis kommen in Betracht:

(1) fortgeführte historische Preise (adjustiert mittels Inflationsindices bzw. Abschreibungen), 
(2) gegenwartsnahe Preise (Zeitwerte) oder
(3) künftige Preise (ersparte Aufwendungen - Sicht eines Investors).

Der Ansatz von Zeitwerten (also ohne Bezug auf historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten) scheidet wegen des hohen Ermittlungsaufwandes regelmäßig aus.

Der originäre Firmenwert ist entsprechend den Konventionen nicht Bestandteil des Substanzwertes: Begründung ist, dass insoweit keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten als (historische) Marktpreise im Hinblick auf die Herleitung einer Bezugsgröße vorliegen.

Adjustierungsbedarf ergeben sich bezüglich der Preisbasis der Wertableitung sowie für den Schluss der Summe der (adjustierten) Einzelwirtschaftsgüter für den Gesamtwert. Dies ist nicht der Fall, wenn - wie bei bestimmten Branchen im Bereich der Handwerkerschaft - pauschal auf den Substanzwert ein prozentualer Zuschlag für die Unternehmens-Gesamtwertermittlung vorgenommen wird.

Brauchbare Beispiele für die Ermittlung des Substanzwertes bzw. eines Liquidationswertes bieten die Beispiele in der "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer" (Schweizer Verfahren, abgedruckt im HdUBew, Teil 6) sowie der Leitfaden der OFD Münster und Düsseldorf, Anlage 3 (abgedruckt im HdUBew, Teil 6). Zu beachten ist, daß regelmäßig die Ermittlung aktueller Werte der Einzelwirtschaftsgüter segmentweise, teilweise auch im Wege der Schätzung erfolgt. Bei Liegenschaften und Beteiligungen erfolgen regelmäßig Einzelermittlungen der jeweiligen Werte.

Zur Ermittlung des Substanzwertes stehen dem Bewerter zwei Alternativen zur Verfügung:

a) Er ermittelt separat die jeweilige Höhe der stillen Reserven, im einfachsten Fall durch Zuschätzung zum Buchwert als Basiswert (zuschlagsorientiertes Bewertungsverfahren); die Marktzeitwerte ergeben sich dann aus der Addition.
b) Er ermittelt separat die jeweiligen Marktzeitwert, beispielsweise durch Multiplikation der vorhandenen Stückzahlen mit aktuellen Preisen, und ermittelt retrograd die Höhe der stillen Reserven zwecks Erfassung der latenten Steuern (Marktzeitwertverfahren).