RECHT

Entscheidungen Fundstellennachweis Kapitalisierungszinssätze Rechtsprechung

Unter ENTSCHEIDUNGEN ist der jeweilige Urteilstenor von gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen aufzufinden. Unter RECHTSPRECHUNG werden Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung unter Verwendung von Originalzitaten gegeben.
Unter FUNDSTELLENNACHWEIS werden die originären Fundstellen nebst Aktenzeichen bewertungsrelevanter Urteile und Beschlüsse aufgeführt.
In der Funktion des neutralen Gutachters hat der Bewerter den STAND DER AUFFASSUNGEN IN DER RECHTSPRECHUNG darzulegen. Der Bewerter ist bei der Abgabe vertrauenswürdiger URTEILE frei in Bezug auf die Ableitung seines Urteils. Restriktionen ergeben sich aus dem Bewertungszweck.
KAPITALISIERUNGSZINSSÄTZE werden von den Gerichten auch unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen abgeleitet.